Vortrag auf der Verbandstagung des HLBS vom 26. - 28.
Mai 2003 in Freiburg:
Aufbau eines Ökokontos Vermarktung von
Ökopunkten
durch die Land- und Forstwirtschaft (Kurzfassung)
1 Voraussetzungen
Das Ökokonto einschließlich seiner Vorstufe, dem Flächenpool
ist ein marktorientiertes Produkt. Das Ökokonto ist für seinen
Inhaber nur dann ein Guthabenkonto, wenn für die das Guthaben bildenden
Ökopunkte eine Nachfrage besteht.
Um die Vermarktung von Ökopunkten zu sichern, müssen daher
Kenntnisse sowohl über die Voraussetzungen auf der Anbieterseite
wie auch über die Struktur der Nachfrageseite vorhanden sein
1.1 Voraussetzungen auf der Anbieterseite
Der Anbieter muss über die Flächen, auf denen er Ökopunkte
erzeugen will, dauerhaft verfügen.
Aus den verfügbaren Flächen müssen die für de Erzeugung
von Ökopunkten geeigneten Flächen ausgewählt werden.
Bei der Auswahl spielen naturräumliche und bauleitplanerische Standortfaktoren
eine Rolle.
Kontakte mit der Nachfrageseite müssen aufgenommen werden. Sie
dienen der Ermittlung des Wert- und Zeitrahmens für das zu erzeugende
Guthaben.
Je nach Größe und Lage der geeigneten und verfügbaren
Flächen sind zur Klärung der eigenen Verhandlungsposition
ggfls. alternative Modelle zu den Leistungen und der Rechtsform, in
der das Angebot an Ökopunkten vorgelegt werden soll zu entwickeln.
1.2 Struktur der Nachfrageseite
Wünschenswert für den Anbieter ist eine kontinuierliche Nachfrage,
die vor Ort, möglichst in der Verwaltungseinheit des Bieters entsteht.
Diese Art der Nachfrage wird hauptsächlich getragen von den kommunalen
Gebietskörperschaften und den Landkreisen. Daher soll primär
die Struktur dieser Nachfragegruppe für die weiteren Ausführungen
herangezogen werden.
Vielfach haben die Kreise und Gemeinden aus finanziellen
Gründen keine eigenen Ökokonten angelegt, obwohl wichtige
Gründe wie Verwaltungskosten-Reduzierung, Beschleunigung baurechtlicher
Genehmigungsverfahren oder ein dauerhaft stabiles Preisangebot dafür
sprechen..
Kreise und Gemeinden werden i. d. R. infolge fehlender Vorsorge-Maßnahmen
erst aktiv, wenn bestehende Kompensationsverpflichtungen eingelöst
werden müssen. Je nach politischer Entscheidung zur Finanzierungsstrategie
und zum Ansatz von Haushaltsmitteln entwickeln sie eine unterschiedliche
Praxis hinsichtlich des Umganges mit originären oder übernommenen
Kompensationsverpflichtungen.
Die Arbeitsteilung innerhalb der Verwaltung bedingt, dass die Liegenschaftsämter
für den Kauf bzw. die rechtlichen Vereinbarungen bei Grundstücksangelegenheiten
zuständig sind, während die fachinhaltlichen Festsetzungen
oder Vereinbarungen von den Bau- und Planungsämtern, bzw. von den
Umweltämtern in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde
formuliert werden.
2 Vermarktung von Flächenpool und Ökopunkten
Entsprechend der unterschiedlichen Praxis der Kreise und Gemeinden haben
sich mehrere typische Nachfragemodelle herausgebildet:
Variante 1:
Es besteht überwiegend Interesse an dem Kauf von Flächen,
die für die Erzeugung einer möglichst großen Anzahl
von Ökopunkten geeignet sind. Kreis oder Gemeinde bauen auf diesen
Flächen ihr Ökokonto auf und verwalten es .
Variante 2:
Es besteht überwiegend Interesse an einer vertraglich oder grundbuchlich
gesicherten Nutzung geeigneter Flächen für die Durchführung
von Aufwertungsmaßnahmen.. Auf den beim Eigentümer verbleibenden
Flächen bauen Kreis oder Gemeinde ihr Ökokonto auf und verwalten
es.
Variante 3:
Es besteht Interesse an Ökopunkten, die der Anbieter aus dem von
ihm erzeugten und verwalteten Ökokonto zur Verfügung stellen
kann.
Bedeutsam für die Thematik dieses Beitrages sind
die Varianten 2 und 3, die wiederum in mehrere Untervarianten aufgefächert
werden können. Auf diese Varianten bzw. Untervarianten muss der
Anbieter von Ökopunkten sein Angebot ausrichten, zweckmäßigerweise
in Abstimmung mit der Nachfrageseite.
Da die Praxis derzeit noch die Varianten 1 und 2 bevorzugt,
muss ein Anbieter, der die Variante 3 oder weitergehende Untervarianten
der Variante 2 vermarkten will, ein überzeugendes formales und
inhaltliches Konzept vorlegen.
Das Konzept muss beinhalten:
- die Art der rechtlichen Sicherung für den vorgesehenen Zweck
- die naturschutzfachlichen Maßnahmen zur Aufwertung
- die Beschreibung der Maßnahmen zur Ersterstellung und Pflege
- die erforderliche Vergütung für Herstellung und Pflege des
Ökokontos, bezogen auf die Kosten pro Ökopunkt
- die Zahlungsmodalitäten, bezogen auf den Kosten- und Zeitrahmen
der Vertragparteien
Zusammen mit der Nachfrageseite wird dann die Fassung
der vertraglichen Regelung erarbeitet. Die Vergütung erfolgt im
Falle der Variante 2 durch Einmalzahlung, im Falle der Variante 3 und
weitergehender Untervarianten der Variante 2 durch periodische Zahlungen
an den Anbieter.
Abschließend wird ein Beispiel zur Vermarktung von
Ökopunkten aus dem Raum Ibbenbüren, NRW kurz dargestellt.
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